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Betriebsrat als Stressbetreuer

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http://www.treffpunkt-betriebsrat.de/node/2323

[...] Nach Auffassung der Gewerkschaft könnten sich Betriebsräte der Bahn nach einer entsprechenden Schulung dieses wichtigen Themas qualifiziert annehmen. Sie könnten dabei von der Bahn-Betriebskrankenkasse (BKK), der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) und der ias als Koordinierungsstelle unterstützt werden. Die Fachkonferenz sollte die Grundlage legen, um dieses wichtige Thema in die Betriebe tragen zu können. Seit 24. Oktober sind psychische Gesundheit und Belastung neu ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen (§§ 4 und 5). [...]

Das ist eine Angebot der ias Stiftung (siehe auch Historie). Arbeitnehmnervertreter sollten hier schon ein bisschen Kompetenz mitbringen, damit sie beurteilen können, ob dieser Veranstalter auch das richtige Gleichgewicht zwischen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement findet. Arbeitsschutz bedeutet Vermeidung schädlicher Belastungen. In der Praxis des Gesundheitsmanagements liegt der Fokus oft eher auf einer individuellen Stressbewältigung, die aber gemäß Arbeitsschutzgesetz nachrangig zur strukturellen Stressminderung ist. Der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz wird vom Arbeitgeberverband (BDA) übrigens recht gut klargestellt.


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